Privatsphäre

Privatsphäre ist der Bereich einer Person, der nicht öffentlich ist. Artikel 2, Abs. 1 und Artikel 1, Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes regeln, dass jede Person das Recht besitzt, in seinen oder ihren privaten Angelegenheiten in Ruhe gelassen zu werden.


» Glossar